Springe zum Inhalt

Spiel mit dem Feuer an Silvester

Seit dem 1. Oktober 2009 verbietet das bundesweit geltende Sprengstoffgesetz das Abfeuern von Raketen und Böllern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern. Die Erleichterung hierüber war unter Altstadtbewohnern und Interessenvertretern historischer Altstädte bundesweit groß.

Auch der Verein Lebenswerte Seligenstädter Altstadt begrüßte die neue Gesetzeslage. In einem offiziellen Schreiben an die Bürgermeistern Dagmar B. Nonn-Adams wurde deren Engagement für die Umsetzung des Bundesgesetzes gewürdigt. Die Bilanz drei Jahre später ist hingegen ernüchternd: Unzureichende Bürgerinformation zum Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände in der Altstadt und fehlende ordnungsbehördliche Präsenz zur Überwachung des Verbotes.

In einem Interview mit der Offenbach Post (24.01.2013) moniert der Altstadtverein das "Spiel mit dem Feuer" und verleiht seinem Ärger über verbotene Feuerwerke in der Altstadt Ausdruck:

Während die Neujahrsnacht mit Sekt, Küsschen, guten Wünschen und Feuerwerk den meisten Seligenstädtern noch in bester Erinnerung ist, blickt der Verein Lebenswerte Seligenstädter Altstadt mit durchaus gemischten Gefühlen zurück. Von Michael Hofmann

Obwohl das Abbrennen von Feuerwerken seit Oktober 2009 in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern sowie Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gesetzlich verboten ist, sind „innerhalb der Seligenstädter Altstadt reichlich Böller, Raketen und Feuerwerk zum Jahreswechsel abgefeuert worden.“ Das hat der Vorstand des Altstadtvereins in der ersten Sitzung im neuen Jahr erfahren. Zahlreiche Innenstadtbewohner seien deshalb in großer Sorge.

Insbesondere auf dem Marktplatz seien in der Neujahrsnacht „etliche Leute gesichtet worden, die am Abschießen von Feuerwerkskörpern Vergnügen fanden. Ein Anwohner berichtet, er habe voller Sorge wegen mehrfach auf Dächern landender Raketen die Polizei informiert“, so Petra Werk aus dem Vereinsvorstand. Die Beamten seien zügig erschienen, „allerdings konnte nicht registriert werden, dass etwas unternommen worden ist, um das Abfeuern weiterer Feuerwerkskörper zu verhindern. Dieses gesetzeswidrige Verhalten wird nicht unterbunden oder geahndet.“

Da in den vergangenen drei Jahren die Intensität privater Feuerwerke in der Altstadt wieder kontinuierlich zugenommen habe, fragt der Verein Lebenswerte Seligenstädter Altstadt, was die Ordnungsbehörden der Stadt unternehmen, um die Einhaltung des bestehenden Gesetzes durchzusetzen und damit eventuelle Schäden an baulicher Substanz zu verhindern.

Im Vorfeld, so Petra Werk weiter, habe es nur spärliche bis keine Information zum gesetzlichen Verbot gegeben. „Für Prävention sieht sich offenbar niemand in der Verantwortung.“ Der Verein Lebenswerte Seligenstädter Altstadt denkt über eine Plakataktion vor dem kommenden Jahreswechsel nach und steht, wie auch in der Vergangenheit, für eine Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden zur Verfügung. „Wir erwarten, dass auch die Verantwortlichen der Ordnungsbehörden nachdenken und die Situation künftig entschärft werden kann.“

Während in der Neujahrsnacht böse Geister und Dämonen vertrieben werden sollen, werde in der Seligenstädter Altstadt „so manche Silvesterrakete zum Alptraum - leider nicht nur für ihren Absender“. Wer sich fahrlässig verhalte oder gar gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstoße, müsse in der Regel für den Schaden haften, sagt der Altstadtverein. „Doch wie kann ein Brandverursacher dingfest gemacht werden? Wie können sich Altstadtbewohner schützen? Mancher Hauseigentümer traut sich an Silvester nicht mehr sein Haus zu verlassen – die Gefahr von unkontrolliert entstehenden Bränden oder sonstigen Schäden ist einfach zu groß.“Zur Sanierung der vielfach unter Denkmalschutz stehenden Häuser der Seligenstädter Altstadt seien erhebliche kostenintensive Maßnahmen erforderlich – insbesondere für den Brandschutz, der genauen Auflagen gerecht werden müsse. Es sei höchst bedauerlich „dass durch die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften diese Investitionen leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.“