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Feuerwerkfreie Zone Altstadt

Wegen erhöhter Brandgefahr verbietet das bundesweit geltende Sprengstoffgesetz seit dem 1. Oktober 2009 Raketen und Böller nun auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern abzubrennen (§ 23 SprengV). Bisher galt ein Verbot für Raketen und Böller lediglich in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Alterheimen. Zuwiderhandlungen können nach § 46 Ziff. 9 der 1. SprengV in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Ziff. 16 und Abs. 2 des Gesetzes über exploxionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengV) vom 10.09.2002 (BGBl. I S. 3518) in der derzeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

Der Verein Lebenswerte Seligenstädter Altstadt begrüßt die neue Gesetzeslage. Was in der dicht bebauten Altstadt ein Großfeuer anrichten kann, lässt sich in der Seligenstädter Stadtgeschichte nachlesen: 1903 legte ein großer Brand in der Altstadt über 20 Scheunen und Wohnhäuser in Schutt und Asche.

Lesen Sie hier das Schreiben unseres Vereins an die Bürgermeisterin.