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Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb 2023

Teilnahmebedingungen

Worum es geht

Das Fachwerk ist aus Seligenstadt nicht wegzudenken. Mit dem Fotowettbewerb möchte der Lebenswerte Seligenstädter Altstadt e.V. (LSA e.V.) das Fachwerk mit all seinen Facetten zeigen und die Schönheit dahinter in den Vordergrund stellen. Gesucht werden daher Bilder, die die Besonderheit im Fachwerk herausstellen.

Von Panorama über Gesamtansicht bis hin zu Detailaufnahme ist alles erlaubt. Das Fachwerk soll dabei immer im Fokus stehen. Die Bilder müssen in Seligenstadt Kernstadt, Froschhausen oder Klein-Welzheim aufgenommen worden sein. Es kann zum Beispiel ein besonderes Detail im Fachwerk zeigen, ein frisch renoviertes Haus, Holzsplitter im Gebälk oder ein beeindruckendes Spiel mit Licht und Schatten.

Technische und inhaltliche Anforderungen an die Bilder

Es können bis zu drei Bilder eingereicht werden. Diese können entweder über das Formular auf der Homepage des LSA e.V. hochgeladen werden: www.lsa-verein.de/fotowettbewerb oder per eMail geschickt werden an: kontakt@lsa-verein.de

Jedes Bild muss folgende Eigenschaften erfüllen:

  • Dateiformat .jpg
  • Auflösung von mind. 300 ppi
  • 3,0 MB
  • Seitenverhältnis 2:3

Zur Präsentation im Anschluss an den Fotowettbewerb werden die Bilder großformatig gedruckt.

Zu jedem Bild soll ein kurzer Hinweis geschrieben werden, welches Haus oder welches Detail darauf zu sehen ist, bestenfalls wann das Bild aufgenommen wurde und warum dieses Bild ausgewählt wurde. Was ist die Besonderheit am Seligenstädter Fachwerk auf dem eingereichten Bild?

Einsendeschluss ist Dienstag, 01.08.2023.

Wettbewerb

Der Fotowettbewerb wird organisiert vom Lebenswerte Seligenstädter Altstadt e.V. in Kooperation mit den Fotofreunden Seligenstadt.

Die Jury besteht aus je zwei Mitgliedern des LSA e.V. und der Fotofreunde Seligenstadt.

In der ersten Juryphase bestimmt jedes Jurymitglied aus allen Einsendungen die persönlichen zehn Favoriten. In der zweiten Juryphase werden alle ausgewählten Favoriten gemeinsam betrachtet. Aus diesen werden die Siegerbilder gewählt.

Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jurymitglieder und deren Angehörige sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Prämierung

Die Prämierung der Gewinnerbilder erfolgt am Sonntag, 10.09.2023, als Programmpunkt zum Tag des Offenen Denkmals auf dem Hof des Hans-Memling-Hauses. Den Gewinnern winken attraktive Sachpreise. Es erfolgt keine Vergütung. Genaue Details ergehen zeitnah.

Die Bilder werden als großformatige Drucke im Hans-Memling-Haus ausgestellt.

Rechteübertragung

Rechtliches

Teilnehmen darf jede natürliche, volljährige Person.

Mit der Zusendung wird bestätig, dass die Bilder vom Einsender selbst angefertigt wurden und/oder dass alle Urheber- bzw. Nutzungsrechte vollständig bei diesem liegen. Er versichert, dass er berechtigt ist, über die unten genannten Rechte an den Bildern uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen – insbesondere, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte übertragen darf – und über diese Rechte nicht bereits, weder ganz noch teilweise, exklusiv zugunsten Dritter verfügt worden ist bzw. verfügt wird.

Er versichert, dass die Freigabe des Bildes vom Bildrechteinhaber individuell erfolgt ist und das Bild nicht zum Beispiel von einer Internetseite kopiert wurde (wie z.B. Wikipedia).

Auch Bilder, die unter einer Creative-Commons-Lizenz im Internet verfügbar sind, dürfen nicht eingereicht werden. Der Nachweis der erforderlichen Rechte an den eingereichten Bildern muss auf Verlangen des LSA e.V. erbracht werden.

Der Teilnehmer bestätigt, dass durch die hochgeladenen Bilder keine Rechte Dritter verletzt werden. Das betrifft zum einen die Persönlichkeitsrechte derer, die evtl. im Bild zu sehen sind, sowie die Rechte am fotografierten Objekt. Das sind unter anderem unautorisierten Aufnahmen von Innenräumen oder vom Privatgrund aus, sowie Verletzungen von Markenrechten. Die Bilder müssen von öffentlichen Wegen oder Plätzen oder vom eigenen Grundstück aus fotografiert worden sein. Wenn das Grundstück eines Dritten betreten wurde und/oder insbesondere das Fachwerk aus den Innenräumen aus fotografiert wurde, muss vorher die Zustimmung des Eigentümers zur Anfertigung der Bilder eingeholt werden. Der Nachweis der erforderlichen Rechte an den eingereichten Bildern muss auf Verlangen des LSA e.V. erbracht werden.

Sollten dennoch Ansprüche Dritter wegen einer Verletzung ihrer Rechte (insbesondere Verletzung von Persönlichkeits-, Urheber- und/oder Nutzungsrechten) geltend gemacht werden, so ist der LSA e.V. von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Das heißt auch, dass im Falle einer Abmahnung und/oder eines Rechtsstreits die Kosten vom Teilnehmer übernommen werden, die dem LSA e.V. durch Ansprüche Dritter entstehen können.

Sofern dem Teilnehmer Anhaltspunkte für eine Gesetzesverletzung oder eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegen, informiert er den LSA e.V. unverzüglich darüber.

Weitere Nutzung durch den LSA e.V.

Dem LSA e.V. werden die nicht ausschließlichen, räumlich, zeitlich und inhaltlich
unbeschränkten Nutzungsrechte an den zugeschickten Bildern eingeräumt.

  • Der LSA e.V. darf die zugeschickten Bilder im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit unentgeltlich sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt verwenden. Die Bilder dürfen dazu insbesondere auf der Homepage, in Printmedien (insbesondere in Werbeflyern) und Social-Media-Kanälen des LSA e.V. verwendet und auch an Pressevertreter weitergegeben werden.
  • Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere
  • das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung allein oder im Rahmen eines anderen Werkes in gedruckter Form (zum Beispiel einem Vereinsflyer).
  • das Recht zum ganzen oder teilweisen Abdruck in eigenen Drucksachen.
  • das Multimediarecht als Recht, das Werk oder seine Teile – geändert oder unverändert, bearbeitet oder unbearbeitet, visuell – mit anderen Werken, Werkteilen oder sonstigen Material zu (auch) interaktiv nutzbaren elektronischen Werken zu vereinen und diese dann als körperliche oder unkörperliche Ausgaben zu vervielfältigen und zu verbreiten, diese auch mittels Apps/Applikationen.
  • das Recht, das Bild im Rahmen von Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram) umfassend, auch kommerziell zu nutzen.
  • das Recht zur Archivierung, Aufnahme in Sammlungen und/oder Datenbanken in körperlicher oder unkörperlicher Form.
  • das Recht zur Bearbeitung der Bilder, selbst oder durch Dritte, insbesondere im
    erforderlichen Umfang zum Zwecke der Verwendung auf der Internetseite oder zu dessen äußerer Gestaltung, dies unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte des Urhebers.
  • Der LSA e.V. kann die oben genannten eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass hierzu Deine gesonderte Zustimmung erforderlich ist.

Der LSA e.V. unterliegt keiner Pflicht zur Verwertung der eingeräumten Nutzungsrechte, insbesondere keiner Pflicht zur Veröffentlichung oder Aufbewahrung der Bilder.

Der LSA e.V. benennt in angemessener Weise den Urheber des Bildes, wenn und wie dies von diesem mitgeteilt wird. Beim Abschluss von Lizenzverträgen mit Dritten erlegt er dem

Dritten eine entsprechende Verpflichtung auf. Der LSA e.V. bringt bei der Veröffentlichung des Werkes den Copyright-Vermerk im Sinne des Welturheberabkommens an.

Die angegebenen persönlichen Daten sind nur für die Verwendung im Rahmen des Fotowettbewerbs 2023 bestimmt und werden vom LSA e.V. nicht weitergegeben. Wenn die eingeschickten Bilder veröffentlicht werden, wird der Name des Bildrechteinhabers und/oder des Urhebers genannt. Im Übrigen gelten die Regelungen der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für die Datenverarbeitung im Rahmen des Fotowettbewerbs 2023.

Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform. Die Textform ist dabei auch durch übereinstimmende Erklärungen in E-Mails gewahrt. Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird der Sitz des LSA e.V., 63500 Seligenstadt, vereinbart.

Diese Teilnahmebedingungen gelten für den Fotowettbewerb 2023 mit dem Thema „Seligenstädter Fachwerk“ des Lebenswerte Seligenstädter Altstadt e.V., Mohrmühlgasse 6, 63500 Seligenstadt, eMail: kontakt@lsa-verein.de

Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten

Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb 2023 „Seligenstädter Fachwerk“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Lebenswerte Seligenstädter Altstadt e.V. personenbezogene Daten von mir:

  • Vorname
  • Name
  • in Print- und Onlinemedien sowie auf den Social-Media-Kanälen des Vereins (z.B. Facebook, Instagram) unentgeltlich veröffentlicht werden dürfen.
  • an Dritte zum Zwecke der Berichterstattung über die Vereinstätigkeit weitergegeben werden dürfen.

Ich erkläre mein Einverständnis mit der Verwendung meiner personenbezogenen Daten nach Maßgabe der oben aufgeführten Auflistung für die jeweiligen beschriebenen Zwecke. Diese Einwilligung erfolgt freiwillig.

Eine Verwendung der Daten für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen erfolgt nicht.

Widerrufsbelehrung:

Diese Einwilligung i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. a) i. V. m. Art. 7 DSGVO kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf ist per E-Mail an: kontakt@lsa-verein.de zu richten. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.

Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.

Datenschutzhinweis zum Fotowettbewerb 2023 „Seligenstädter Fachwerk“ gem. Art.13 DSGVO:

Verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO ist der Lebenswerte Seligenstädter Altstadt e.V.. Wir verarbeiten Ihre Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art.6 Abs.1 lit.a DSGVO. Ihre Daten werden nur an solche Empfänger weitergegeben, die an der Abwicklung der Fotowettbewerbs 2023 „Seligenstädter Fachwerk“ beteiligt sind. Eine Übermittlung an Dritte findet nur im Falle Ihrer abgegebenen Einwilligung statt und erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Berichterstattung. Eine Datenübermittlung in einen Drittstaat erfolgt nicht. Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung. Sollten Sie künftig keine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wünschen die auf einer Einwilligung nach Art.6 Abs.1 lit. a DSGVO beruhen, können Sie jederzeit per Nachricht in Textform gegenüber der Deutschen Stiftung Denkmalschutz oder per E-Mail an kontakt@lsa-verein.de der weiteren Verwendung Ihrer Daten widersprechen.