Mit der Verschärfung der Energiekrise und ehrgeizigen Klimaschutzzielen stellt sich natürlich auch die Frage nach alternativen und/oder regenerativen Energieformen in der Altstadt. Neben Wärmepumpen sind Photovoltaik- und Solarthermieanlagen eine naheliegende Möglichkeit. Die Vereinbarung mit den Anforderungen des Denkmalschutz macht deren Einsatz nicht immer einfach. Im folgenden versuchen wir eine Überblick über den aktuellen Diskussionsstand zu geben.
Altstadtsatzung Seligenstadt
Prinzipiell regelt die Satzung über die äußere Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen und die besonderen Anforderungen an bauliche und sonstige Anlagen im Bereich und zum Schutz der Altstadt Seligenstadt („Altstadtsatzung“) aus dem Jahr 1991 den Rahmen für entsprechende bauliche Veränderungen. Dort heißt es in §9, Absatz 1
„Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen sind auf Nebengebäude zulässig, sofern sie von öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind. „
Diese Regelung führte in der Vergangenheit zu einer Reihe abgelehnter Anträge. Als LSA sind wir seit dem Sommer diesen Jahres im Austausch mit den Gremien und Behörden der Stadt, um hier eine flexiblere Regelung zu erreichen. Seitens der Stadt wird aktuell eine generelle Überarbeitung der Altstadtsatzung angestrebt. Der hierfür notwendige Zeitrahmen wird wenigstens ein Jahr betragen. Bis dahin sollen Anträge weiter im Einzelfall geprüft werden (siehe u.a. Offenbach Post vom 19. Oktober 2022).
Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlage
Nun hat allerdings das für den Denkmalschutz in Hessen zuständige Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 06. Oktober 2022 eine Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen (HMWK - 784/12.000-(0053)) veröffentlicht. Hier heißt es in Absatz 3:
„Eine Genehmigung für Solaranlagen ist regelmäßig zu erteilen. Allenfalls bei erheblicher Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals kommt eine abweichende Entscheidung in Betracht.“
Inwieweit dies die Einzelfallprüfung und die örtliche Regelung beeinflusst, wird sich zeigen.
Novelle des hessischen Energiegesetzes
In eine ähnlich Richtung werden auch Debatten um die Novellierung des im Wirtschaft- und Energieministerium verantworteten hessischen Energiegesetzes geführt. Am 04. November 2022 berichtet dazu die FAZ:
„Um dem Ausbau alternativer Energien im Genehmigungsverfahren in Abwägung mit anderen Belangen – wie Natur-, Arten- oder Denkmalschutz – ein noch stärkeres Gewicht zu geben, heißt es in dem Gesetzentwurf unter anderem, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien liege „im überragenden öffentlichen Interesse“ und diene der öffentlichen Sicherheit.“
Position des Altstadtvereines
Es tut sich also einiges. Uns als Altstadtverein ist die Erhaltung einer lebenswerten Altstadt Hauptanliegen und Vereinszweck. Damit die Altstadt auch weiterhin lebenswert bleibt, sind attraktive Wohnmöglichkeiten ein bedeutender Faktor. Damit das Bewohnen, aber auch die Sanierung und der Besitz unserer Altstadthäuser attraktiv bleiben, sind eben auch moderne und zukunftssichere Formen der Energienutzung notwendig. Wir sehen, wie Nachfragen zu dem Thema steigen und dass es hier großen Informationsbedarf gibt. Gerne stehen wir bei unseren Stammtischen als Ansprechpartner zur Verfügung.