{"id":68,"date":"2017-12-28T22:22:12","date_gmt":"2017-12-28T22:22:12","guid":{"rendered":"http:\/\/xn--lebenswerteseligenstdte-f8b.apps-1and1.net\/?page_id=68"},"modified":"2017-12-29T20:21:25","modified_gmt":"2017-12-29T20:21:25","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lsa-verein.de\/?page_id=68","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div>\n<h2>\u00a7 1 Name, Sitz<\/h2>\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen Lebenswerte Seligenst\u00e4dter Altstadt e. V.<br \/>\n(2) Er hat seinen Sitz und Gerichtsstand in 63500 Seligenstadt.<br \/>\n(3) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Seligenstadt \/ Hess. eingetragen.<br \/>\n(4) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n<p>(1) Der Verein dient<\/p>\n<ul>\n<li>der Erhaltung des historischen Gesamtbildes der gewachsenen Struktur innerhalb der Altstadt,<\/li>\n<li>der Mithilfe bei der Einhaltung und Verbesserung der Altstadtsatzung,<\/li>\n<li>der Beratung und Hilfe bei Sanierungen im Altstadtbereich,<\/li>\n<li>der Verbesserung der Lebensqualit\u00e4t der Altstadtbewohner sowie der Infrastruktur durch Mitwirkung in entsprechenden st\u00e4dtischen Gremien (z.B. Verkehrskommission),<\/li>\n<li>der Organisation von Informationsveranstaltungen mit Fachreferenten zu o.g. Themen (Verkehr, Gestaltung, Sanierung, Denkmalschutz, Infrastruktur)<\/li>\n<\/ul>\n<p>(2) Der Verein verfolgt die in Absatz 1 n\u00e4her bestimmten gemeinn\u00fctzigen Zwecke ausschlie\u00dflich und unmittelbar im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br \/>\n(3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n(4) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Ausgaben beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n(5) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die \u201eStadt Seligenstadt\u201c, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung und Unterst\u00fctzung von Projekten im Altstadtbereich gem\u00e4\u00df unserer in \u00a7 2 beschriebenen Ziele zu verwenden hat.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<br \/>\n(2) Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen.<br \/>\n(3) Voraussetzung f\u00fcr den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden soll. Bei beschr\u00e4nkt Geschaftsf\u00e4higen, insbesondere Minderj\u00e4hrigen, ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr den beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen.<br \/>\n(4) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand entscheidet \u00fcber den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.<br \/>\n(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Bei beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen, insbesondere Minderj\u00e4hrigen, ist die Austrittserkl\u00e4rung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Austritt kann nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden, wobei eine K\u00fcndigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.<br \/>\n(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen oder von Umlagen im R\u00fcckstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung die Streichung angedroht wurde. Der Beschluss des Vorstandes \u00fcber die Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden.<br \/>\n(4) Wer gegen die Interessen oder das Ansehen des Vereins verst\u00f6\u00dft, kann vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist dem Auszuschlie\u00dfenden Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu geben. Der Ausschluss ist schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde mitzuteilen. Gegen die Entscheidung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes kann der Vorstand angerufen werden, welcher dann endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n<h2>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n<p>(1) Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins k\u00f6nnen Umlagen erhoben werden.<br \/>\n(2) H\u00f6he und F\u00e4lligkeit von Jahresbeitr\u00e4gen und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<br \/>\n(3) Der Vorstand kann in geeigneten F\u00e4llen Beitr\u00e4ge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/p>\n<h2>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/h2>\n<p>Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h2>\u00a7 7 Der Vorstand<\/h2>\n<p>(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus:<\/p>\n<ul>\n<li>bis zu 3 Vorsitzenden (Vorstandsteam),<\/li>\n<li>dem Schatzmeister und dessen Stellvertreter,<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer,<\/li>\n<li>den Beisitzern (m\u00f6glich)<\/li>\n<\/ul>\n<p>(2) Der Verein wird gem\u00e4\u00df \u00a726 BGB durch einen der Vorsitzenden allein vertreten.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<br \/>\n(1) Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins \u00fcbertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung,<br \/>\nb) Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes,<br \/>\nc) Vorbereitung des Haushaltsplans, Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichts<\/p>\n<h2>\u00a7 9 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes<\/h2>\n<p>(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. Zu Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins gew\u00e4hlt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds.<br \/>\n(2) Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes kann dieses vom Vorstand durch ein anderes Mitglied bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung ersetzt werden. Die gilt auch f\u00fcr die Kassenpr\u00fcfer, wenn diese nach ihrer Wahl durch die Mitgliederversammlung weggefallen sind.<\/p>\n<h2>\u00a7 10 Sitzungen und Beschl\u00fcsse des Vorstandes<\/h2>\n<p>(1) Der Vorstand beschlie\u00dft Sitzungen, die von einem der Vorsitzenden einberufen werden. Die Tagesordnung braucht nicht angek\u00fcndigt zu werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.<br \/>\n(2) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br \/>\n(3) Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschlie\u00dfen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.<\/p>\n<h2>\u00a7 11 Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p>(1) In der Mitgliederversammlung hat jedes voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hige Mitglied eine Stimme.<br \/>\n(2) Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Aufgaben zust\u00e4ndig:<\/p>\n<div>a) Die Gestaltung des Vereinslebens,<br \/>\nb) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes,<br \/>\nc) Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<br \/>\nd) Wahl und Abberufung des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer (zwei),<br \/>\ne) Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber Aufl\u00f6sung des Vereins,<br \/>\nf) Ernennung von Ehrenmitgliedern,<br \/>\ng) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.<\/div>\n<h2>\u00a7 12 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p>(1) Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist.<br \/>\nDie Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<br \/>\nDie Ank\u00fcndigung der Mitgliederversammlung kann auch durch Ver\u00f6ffentlichung in Lokalzeitungen erfolgen, ersetzt jedoch nicht die schriftliche Einladung.<br \/>\n(2) Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliedsversammlung die Erg\u00e4nzung bekanntzugeben. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Versammlung.<\/p>\n<h2>\u00a7 13 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beantragt.<\/p>\n<h2>\u00a7 14 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung wird von einem der Vorsitzenden oder dem Schatzmeister geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss \u00fcbertragen werden.<br \/>\n(2) Die Abstimmung mu\u00df schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn ein Mitglied der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen. Zur \u00c4nderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine solche von neun Zehnteln erforderlich.<br \/>\n(3) Bei Wahlen ist gew\u00e4hlt, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gew\u00e4hlt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem Versammlungsleiter zu ziehende Los.<br \/>\n(4) \u00dcber Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<h2>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h2>\n<p>(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden (\u00a714, Abs. 3).<br \/>\n(2) Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind die Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<br \/>\n(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/p>\n<p>beschlossen in der Mitgliederversammlung zu Seligenstadt, am 7. April 2011<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen Lebenswerte Seligenst\u00e4dter Altstadt e. V. (2) Er hat seinen Sitz und Gerichtsstand in 63500 Seligenstadt. (3) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Seligenstadt \/ Hess. eingetragen. (4) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinn\u00fctzigkeit (1) Der Verein dient der Erhaltung des <a href=\"https:\/\/lsa-verein.de\/?page_id=68\" class=\"more-link\">...weiterlesen<span class=\"screen-reader-text\"> \"Satzung\"<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":64,"menu_order":2,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-68","page","type-page","status-publish","h-entry","hentry","h-as-page"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lsa-verein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/68","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/lsa-verein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/lsa-verein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lsa-verein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lsa-verein.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=68"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/lsa-verein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/68\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":70,"href":"https:\/\/lsa-verein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/68\/revisions\/70"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lsa-verein.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/64"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lsa-verein.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=68"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}